RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

RoHS-Richtlinie sichert Verbraucherschutz

Die RoHS-Richtlinie bezieht sich auf die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten. In der Fassung 2011/65/EU ist sie seit 28.06.2011 rechtsgültig und ersetzt die bisherige Richtlinie 2002/95/EG. Mit Veröffentlichung der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 wurde die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, nochmals erweitert. Anzuwenden ist sie ab 22.07.2019. In Deutschland wird dies durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) geregelt.