EU-Energielabel - Umstellung der Energieverbrauchskennzeichnung ab 1. März 2021

Energielabel sind eine ausgesprochen verbraucherfreundliche Erfindung. Denn wenn in einem Laden oder Online-Shop mehrere Produkte zur Auswahl stehen, sieht der Kunde sofort, welches Gerät am sparsamsten mit der kostbaren Energie umgeht. Dabei muss man nicht zwangsläufig genau darüber informiert sein, welcher Wert sich hinter den farbigen Abstufungen verbirgt.

Aber dass die Farbe Grün besser als Gelb und wesentlich besser als Rot ist, hat doch jeder irgendwie im Gefühl. Die Ampeln an den Strassenkreuzungen arbeiten ja auch mit diesen Farben. Aber leider sind das System und die vorgegebenen Prüfbedingungen mittlerweile in die Jahre gekommen. Deshalb war es höchste Zeit, die EU-Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.



  

Warum ein neues EU-Energielabel?

Das EU-Energielabel bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung wurde bereits im Jahr 1994 eingeführt. Dabei hat man sich an das amerikanische Notensystem angelehnt. Geräte mit einem niedrigen Energiebedarf wurden der Energieeffizienz-Klasse (EEK) A zugeordnet. Geräte mit einem hohen Energiebedarf erhielten die Energieeffizienz-Klasse G. Die Zuordnung erfolgte im direkten Vergleich mit einem damals festgelegten fiktiven Standard.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und im Zuge der gesetzlichen Auflagen erreichten immer mehr Geräte die Energieeffizienzstufe A. Um aber trotzdem noch einen Unterschied in den Verbrauchswerten deutlich sichtbar zu machen, wurden bei Kühlschränken bereits 2003 die Energieeffizienz-Klassen A+ und A++ hinzugefügt. Im Jahr 2011 wurde dann auch für Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernseher die Energieeffizienz-Klassen auf A+, A++ und A+++ erweitert. In diesem Zusammenhang wurde dann auch für Kühlschränke die Klasse A+++ eingeführt. 

Die Hersteller haben den Energieverbrauch und den damit verbundenen CO2-Ausstoss als Verkaufsargument für ihre Produkte erkannt. Deshalb wurden die Geräte kontinuierlich weiterentwickelt, damit sie immer sparsamer wurden. Dies führte zwangsläufig dazu, dass die aktuellen Energieverbrauchskennzeichnungen nun nicht mehr ausreichen. Zudem entsteht für den Verbraucher der Eindruck, dass alle Geräte einen sehr niedrigen Energieverbrauch der Klasse A haben und sich nur durch die unterschiedliche Anzahl von Pluszeichen unterscheiden.

Somit ist der eigentliche Zweck der Energieverbrauchskennzeichnung nicht mehr erfüllt. Da die Einführung weiterer Pluszeichen mehr verwirren als helfen würde, wurden für einige Produktgruppen europaweit neue Energielabel eingeführt, die ab dem 01. März 2021 gelten.

  

Was unterscheidet altes und neues EU-Energielabel?

In der Übergangszeit ab dem 1. März 2021 (Dauer 14 Arbeitstage) kann es durchaus vorkommen, dass Sie sich für ein Haushaltsgerät mit der Energieeffizienz-Klasse A++ entschieden haben und bei der Lieferung plötzlich bei dem Gerät ein Label mit der Effizienzklasse C oder D finden.

Nein, man hat Ihnen dann kein stromfressendes Altgerät untergeschoben. Es ist nach wie vor das gleiche Gerät mit dem gleichen Strombedarf, für das Sie sich beim Kauf entschieden haben.  Es wurde lediglich vom Hersteller das neue EU-Energielabel verwendet, bei dem die Bewertungskriterien für die Klassifizierung neu definiert wurden. Dadurch hat sich nun die Effizienzklasse geändert. Ein direkter Vergleich eines alten Energielabels (links) und eines neuen Energielabels (rechts) zeigt die optischen Unterschiede am deutlichsten.

Damit genügend Luft nach oben ist, sind die Bemessungskriterien des neuen Labels so streng, dass die zurzeit sparsamsten Geräte lediglich in der neuen Klasse B oder C eingruppiert werden. Was aber gleich geblieben ist, sind die Farbabstufungen von Rot über Gelb zu Grün. 

Allerdings gibt es bei der Klasse A keine ergänzenden Pluszeichen und die Abstufungen reichen nun von A bis G. Die einzelnen Energieeffizienzklassen (EEK) beschreiben zum Teil das Verhältnis zwischen dem tatsächlichen gewichteten Energieverbrauch zum fiktiven Energieverbrauch im neu definierten Standardzyklus.

Zudem befindet sich auf dem neuen EU-Energielabel oben rechts ein QR-Code. Mit dessen Hilfe können ab dem 1. März 2021 von einer zentralen EU-Produktdatenbank  (EPREL = European Product Database For Energy Labeling) die aktuellen Labeldaten und zusätzliche Geräteinformationen abgerufen werden.

  

Unterschiedliche Energielabel für unterschiedliche Produktgruppen

Da es in den unterschiedlichen Geräteklassen auch unterschiedliche Bewertungskriterien gibt, unterscheiden sich auch die EU-Energielabel. Aus diesem Grund wollen wir die ab dem 1. März 2021 geltenden Energielabel einmal genauer vorstellen. Die neuen Energieverbrauchskennzeichnungen gelten für elektronische Displays inkl. Fernseher und Monitore, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie für Waschmaschinen und Waschtrockner.

Dabei geht es aber nicht nur um den elektrischen Stromverbrauch. Auch die Geräuschemission, z.B. bei Kühlgeräten, spielt eine wichtige Rolle. Bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Spülmaschinen kommen noch Ladevolumen, Wasserverbrauch, Restfeuchte und Zeitbedarf pro Durchlauf hinzu. Alle diese Informationen sind nach EU Richtlinie auf der jeweiligen Kennzeichnung für den Verbraucher gut sichtbar angebracht.  

  

Häufig gestellte Fragen zum neuen EU-Energielabel

Ab welchem Datum gelten die neuen EU-Energielabel?

Die neuen EU-Energielabel, abgesehen vom Label für Lichtquellen, gelten ab dem 01. März 2021. Während einer Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen kann es vorkommen, dass Geräte mit zwei unterschiedlichen Kennzeichnungen (alt und neu) zum Verbraucher ausgeliefert werden. Nach der Übergangsfrist sind nur noch neue Label zu verwenden. Laut Verordnung der Europäischen Union gelten die neuen Energielabel für Lichtquellen ab dem 01. September 2021, allerdings beträgt dann die Übergangsfrist für die Umstellung der bisherigen Label auf die neuen Energielabel 18 Monate.

Darf das neue EU-Energielabel bereits vor dem offiziellen Start verwendet werden?

Nein, Händler dürfen das neue EU-Energielabel nicht vor dem offiziellen Start am 01. März 2021 verwenden. Für die Umstellung der Label gibt es eine Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen.

Was sagt die Energieeffizienzklasse aus?

Die Energieeffizienzklasse sagt in erster Linie aus, wie sparsam ein Gerät mit Energie umgeht. Allerdings geht es dabei nicht nur um den Stromverbrauch alleine. Zum Teil fliessen weitere wichtige Parameter wie Wasserverbrauch, Zeitbedarf, Füllmengen, Geräuschermittlung und Effizienz mit in das Gesamtergebnis ein. Diese Faktoren werden dann auf dem Energielabel zusätzlich ausgewiesen.

Wozu dient der QR-Code bei der Energieverbrauchskennzeichnung?

Laut EU-Verordnung hinterlegen die Hersteller von energieverbrauchsrelevanten Produkten weitere Informationen und Produktdaten in einer zentralen Datenbank (EPREL). Der Verbraucher kann den QR-Code per Smartphone scannen und die Informationen abrufen. Dadurch lassen sich energieverbrauchsrelevante Produkte zwecks Kaufentscheidung leichter unterscheiden. 

Wieso sind energieeffiziente Geräte mit der aktuell besten Energieeffizienzklasse nicht in der neuen Effizienzklasse A zu finden?

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Richtlinie entsprechend anspruchsvoll zu gestalten. Damit sollte vermieden werden, dass der technische Fortschritt und effizientere Geräte die EU Richtlinie innerhalb weniger Jahre wieder überholen. Deshalb wurde das neue europäische Energielabel so streng ausgelegt, dass zur Einführung der Richtlinie für bestimmte Produktgruppen am 01. März 2021 effiziente Produkte und effiziente Elektrogeräte der alten Klasse A+++ nicht in die neue Energieeffizienzklasse A umgruppiert werden können. Diese Elektrogeräte erreichen ja nach Kategorie bestenfalls die neue Energieeffizienzklasse B, C oder D.