1. Geltungsbereich
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Conrad Electronic AG, Roosstrasse 53, CH-8832 Wollerau (nachfolgend „Conrad“) und einem Unternehmer (nachfolgend „Mitglied“) im Rahmen der PRO-Mitgliedschaft. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Die Conrad PRO Teilnahmebedingungen gelten für unsere Geschäftskunden in der Schweiz. Das Angebot des Conrad PRO-Programms gilt nicht für Konzerne und Geschäftskunden mit individuellen Konditionsvereinbarungen.
1.3. Alle Leistungen und Angebote von Conrad erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Teilnahmebedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Conrad mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Mitglied“ genannt) über die von ihr angebotenen PRO-Mitgliedschaften schliesst.
1.4. Sofern das Mitglied neben der PRO-Mitgliedschaft auch einen von Conrad angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen letztere stets vor.
1.5. Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Conrad ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Conrad auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Gebühren
2.1. Mit Abschluss der Conrad PRO-Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zu exklusiven Vorteilen und Services. Gegenstand des Vertrags ist ausschliesslich die Gewährung des Zugangs zu bestimmten Vorteilen, wie im jeweiligen Leistungsangebot von Conrad beschrieben. Ausgenommen von diesen Vorteilen sind Angebote von Drittanbietern (Marktplatz-Verkäufer). Ein Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen oder Vergünstigungen Dritter besteht nur im Rahmen der jeweils gültigen Angebote.
2.2. Diese exklusiven Vorteile und Services können z.B. folgendes umfassen:
2.2.1. Sonderaktionen: Mitgliedern wird ein priorisierter Zugang zu zeitlich limitierten Verkaufsaktionen gewährt. Conrad informiert hierüber rechtzeitig per E-Mail oder über das Kundenkonto. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Waren besteht trotz frühzeitigem Zugang nicht.
2.2.2. Exklusive Rabatte: Mitglieder erhalten regelmässig Zugang zu exklusiven Nachlässen und Vorteilscoupons.
2.2.3. PRO Vorteilspreise: Produkte, die mit dem „PRO Label“ auf conrad.ch gekennzeichnet sind, werden für Mitglieder zu reduzierten Konditionen gegenüber dem regulären Verkaufspreis angeboten. Alle für Conrad PRO qualifizierten Produkte sind auf den Produktdetailseiten als solche gekennzeichnet. Für einige mit dem PRO Label bestellbare Artikel können zusätzlich besondere Entgelte, Bearbeitungsgebühren und/oder Steuern anfallen. Siehe auch: Lieferarten
2.2.4. Preisgarantie: Reserviert das Mitglied Artikel aus dem Conrad Sortiment zum aktuellen Preis, gilt dieser Preis für 30 Tage als fixiert. Sollte der offizielle Verkaufspreis auf conrad.ch innerhalb dieses Zeitraums sinken, wird dem Mitglied automatisch der niedrigere Preis berechnet.
a) Gegenstand: Conrad bietet dem Mitglied die Möglichkeit, den aktuellen Verkaufspreis eines Artikels für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Reservierung zu fixieren („Preisgarantie“). Conrad behält sich das Recht vor, die Preisgarantie für Speicher, PC/Serverkomponenten und andere Produkte auszuschliessen. Im Falle eines Ausschlusses würden diese aus der Preisgarantie entfernt werden.
b) Bindungswirkung: Mit der Bestätigung der “Preisgarantie” gibt Conrad ein bindendes Angebot ab.
c) Annahme durch Kunden: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Mitglied innerhalb dieser 30 Tage den Kaufprozess unter Nutzung des reservierten Preises abschliesst. Es besteht keine Abnahmepflicht für das Mitglied.
d) Erlöschen: Nach Ablauf der 30 Tage erlischt die Preisbindung automatisch. Es gilt dann wieder der tagesaktuelle Preis auf der Webseite.
e) Verfügbarkeit: Die Preisgarantie gilt nur solange der Vorrat reicht. Eine Reservierung des Preises ist keine garantierte Warenreservierung.
2.2.5. Versandkonditionen: Der Vorteil der versandkostenfreien Lieferung ist gültig für den Eilservice innerhalb der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein. Bis zu einem Bestellwert von CHF 35.00 erheben wir nur den Mindermengenzuschlag. Etwaige Zuschläge wie beispielsweise der Sperrgutzuschlag oder Sonderzuschläge sind nicht inbegriffen. Weitere Informationen zu Versandkonditionen finden Sie hier: Lieferarten
2.2.6. Erweiterte Rückgabe (30 Tage): Unbeschadet der Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte bietet Conrad im Rahmen der Conrad PRO Mitgliedschaft das nachstehende Rückgaberecht an: Produkte von Conrad kann das Mitglied innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum an Conrad zurücksenden. Versandkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Absenders. Beachten Sie, dass nur frankierte Pakete angenommen werden. Bitte nutzen Sie unser Retourenportal, um Ihre Rücksendung kostengünstig anzumelden. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, sofern die Warenrücksendung akzeptiert wurde. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Conrad Electronic AG
Retouren und Reparaturen
Roosstrasse 53
CH-8832 Wollerau.
Dieses Rückgaberecht räumen wir Ihnen zu folgenden Bedingungen ein: (1) die Ware ist unbenutzt; (2) die Ware ist unbeschädigt; (3) die Ware ist vollständig; (4) die Waren wurde nicht nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert; (5) bei der Ware handelt es sich nicht um Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger, Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Verbrauchsmaterial (einschliesslich Toner, Filter, Tintenpatronen etc.) oder Hygieneartikel (einschliesslich Kopfhörer, Zahnbürsten, Rasierer etc.), die online heruntergeladen wurden oder deren Schutzhülle oder Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde; (6) bei der Ware handelt es sich nicht um kalibrierte Geräte, Meterware (für den Kunden zugeschnittene Kabel etc.) oder als gebraucht verkaufte Ware; (7) Siegel oder Etiketten wurden nicht entfernt; (8) Waren bzgl. die der Kunde vor dem Kauf nicht auf den Ausschluss des Rückgaberechts hingewiesen wurde.
2.2.7. 36 Monate Langzeitgarantie: Mit der Teilnahme bei Conrad PRO erhält das Mitglied automatisch den Vorteil der kostenfreien 36 Monate Langzeitgarantie für alle von ihm eingekauften Neugeräte aus dem Conrad Electronic-Sortiment. Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds gegenüber Conrad aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Der Garantiegeber ist Conrad Electronic AG, Roosstrasse 53, CH-8832 Wollerau.
Hierzu gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 36 Monate ab Datum Kaufbeleg einen Defekt aufweisen, werden von Conrad Electronic nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert.
b) Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemässe Behandlung, falsche Installation des Gerätes und/oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/Handbuch beruht.
c) Datenverluste und Folgeschäden können im Rahmen dieser Garantie nicht geltend gemacht werden.
d) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, so erhält das Mitglied den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad. Mit der Gutschrift auf das Kundenkonto oder Rückzahlung des Kaufpreises hat Conrad seine Vertragspflicht erfüllt.
e) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut.
f) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die 36 Monate Langzeit-Garantie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und endet nach Ablauf von drei Jahren.
g) Soweit Conrad im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Mitglied auf Conrad bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad die Ware vom Mitglied zurückgesandt bekommt bzw. das Mitglied die Austauschlieferung oder die Kaufpreisrückerstattung von Conrad erhält.
2.2.8. Verlängertes Zahlungsziel auf 45 Tage: Voraussetzung für den Erhalt des verlängerten Zahlungsziels im Rahmen des Conrad PRO-Programms ist eine positive Bonitätsprüfung. Eine positive Bonitätsprüfung liegt im Ermessen von Conrad. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den Auskunfteien und Ihre Rechte als Betroffener finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
2.2.9. Service Kontakt: Anfragen über den dedizierten Conrad PRO-Service-Kontakt werden innerhalb eines priorisierten Zeitfensters bearbeitet. Dabei sind folgende Servicezeiten zu berücksichtigen: Werktags, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr (ausser an gesetzlichen Feiertagen).
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Mitgliedschaft auf der Website von Conrad stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum). Für den Abschluss der Mitgliedschaft ist Ihre E-Mail-Adresse erforderlich, da die exklusiven Vorteile und Services ausschliesslich per E-Mail (programmbezogene E-Mail-Kommunikation zur Conrad PRO Mitgliedschaft) kommuniziert werden. Die E-Mail Kommunikation endet mit Kündigung der PRO Mitgliedschaft.
3.2. Das Mitglied gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab, der erst nach Ablauf des Testzeitraums entgeltpflichtig wird.
3.3. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Bestätigungsmail von Conrad zustande. Conrad ist berechtigt, das Angebot des potentiellen Mitglieds ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.4. Der Vertragstext wird von Conrad gespeichert und ist dem Mitglied auf Anfrage zugänglich. Die Vertragssprache ist Deutsch oder Französisch.
3.5. Allein massgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Conrad und dem Mitglied ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschliesslich dieser Teilnahmebedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Conrad vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3.6. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschliesslich dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Conrad nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
3.7. Das Conrad PRO Mitglied muss Unternehmer sein, um sich bei Conrad PRO registrieren zu können. Conrad PRO darf nicht zu Wiederverkaufszwecken genutzt werden oder um Produkte an eigene oder potenzielle Kunden zu versenden.
4. Kostenloser Testzeitraum
4.1. Das Mitglied kann die Vorteile der PRO-Mitgliedschaft nach Registrierung während eines kostenlosen Testzeitraums von 30 (dreissig) Tagen ab dem Tag der Bestätigung (nachfolgend „Testzeitraum“) kostenlos testen. Während des Testzeitraums stehen dem Mitglied alle unter Ziffer 2 aufgeführten Conrad PRO-Vorteile vollumfänglich zur Verfügung.
4.2. Dieses Angebot gilt nur für Neukunden, d.h. Mitglieder, die in den 24 Monaten vor Abgabe des Angebots keinen Conrad PRO-Testzeitraum nach Ziffer 4.1 genutzt haben. Das Angebot des Conrad PRO-Programms gilt nicht für Konzerne und Geschäftskunden mit individuellen Konditionsvereinbarungen.
4.3. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft während des Testzeitraums jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann einfach über das Kundenkonto oder über den dafür vorgesehenen Kündigungsbutton erfolgen. In diesem Fall entstehen dem Mitglied keinerlei Kosten. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Testzeitraums.
4.4. Conrad weist das Mitglied frühzeitig vor Ablauf des Testzeitraums per E-Mail auf den bevorstehenden Übergang in die kostenpflichtige Mitgliedschaft hin.
4.5. Wird die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, wandelt sie sich automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Anfangslaufzeit von einem Jahr um. Dem Mitglied werden die anfallenden Kosten im Rahmen der vorvertraglichen Informationen sowie in der Auftragsbestätigung und Rechnung klar und verständlich mitgeteilt.
5. Laufzeit und Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft
5.1. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft wird für die Anfangslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
5.2. Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Anfangslaufzeit, danach jederzeit zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
5.3. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Conrad liegt insbesondere vor, wenn
- das Mitglied mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist oder
- wenn festgestellt wird, dass (a) die Nutzung des PRO-Programms durch das Mitglied diese Bedingungen (insb. Ziffer 3.7) oder anwendbare Gesetze verletzt oder (b) dass PRO-Vorteile betrügerisch oder missbräuchlich genutzt werden.
5.4. Die Kündigung ist in Textform (z.B. per E-Mail oder über die Kundenverwaltung bzw. den Kündigungsbutton auf der Website von Conrad) zu erklären. Nach Zugang der Kündigung bei Conrad bestätigt diese die Kündigung unverzüglich in Textform. Eine anteilsmässige Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung ist nicht vorgesehen.
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
6.1. Die aktuellen Mitgliedsgebühren, die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Conrad PRO-Programms ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangebot, welche Sie unter conrad.ch finden. Nähere Einzelheiten über Ihre Mitgliedschaft, Ihre Mitgliedsgebühr und deren nächstes Fälligkeitsdatum finden Sie unter “Mein Konto”.
6.2. Wird die Zahlungsmethode während des Mitgliedschaftszeitraums ungültig oder wird die Abbuchung aus irgendeinem anderen Grund, der sich Conrads Kontrolle entzieht, abgelehnt, ist Conrad berechtigt, eine andere in dem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten. Wenn alle der angegebenen Zahlungsmethoden abgelehnt werden und nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue gültige Zahlungsmethode angegeben wird, wird die Mitgliedschaft beendet.
6.3. Alle angegebenen Preise sind Endpreise exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus. Als Zahlungsmethoden stehen die auf der Website von Conrad angegebenen Optionen zur Verfügung.
6.5. Im Falle von Zahlungsverzug ist Conrad berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
7. Verfügbarkeit, Leistungen Dritter
Conrad strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Planmässige Wartungsarbeiten werden dem Mitglied nach Möglichkeit vorab angekündigt.
8. Nichtübertragbarkeit
Die Mitgliedschaft oder die sich daraus ergebenden Vorteile inklusive Aktionscodes für PRO-Mitglieder dürfen weder übertragen noch abgetreten werden, solange dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in den einschlägigen Aktionsbedingungen erlaubt wird. Die Veröffentlichung und kommerzielle Weitergabe der Aktionscodes ist nicht gestattet.
9. Haftung
9.1. Für die Auswahl und die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.
9.2. Die Haftung für vom Verkäufer vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Verkäufers ist im Übrigen im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen, einschliesslich insbesondere für (1) leichte und normale Fahrlässigkeit, (2) indirekte Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, (3) entgangener Gewinn und entgangene Einsparungen, (4) Verzug, sowie (5) von Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Die gesetzlich zwingenden Haftungsbestimmungen nach anwendbaren Produkthaftungsgesetzen bleiben unberührt.
9.3. Im Rahmen der Rückgabe von Waren mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an den Verkäufer, aus welchem Grund auch immer (Garantie, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc.), ist der Kunde verpflichtet, auf den Waren befindliche Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, vor der Rückgabe der Waren zu sichern und anschliessend dauerhaft und sicher von den Waren zu löschen.
9.4. Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass alle Daten unwiederbringlich gelöscht werden, und haftet nicht dafür, falls die Daten in die Hände Dritter gelangen. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf den Waren oder den zugehörigen Datenträgern noch Daten vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.
9.5. Die Online-Katalogzusammenstellung wurde sorgfältig vorgenommen. Trotzdem kann für Fehler keine Haftung übernommen werden. Druckfehler, Irrtümer bei technischen Angaben und technische Änderungen vorbehalten.
9.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Conrad.
9.7. Soweit Conrad Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen, der Preise und der Leistungen
10.1. Conrad ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. “Wesentliche Regelungen” in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschliesslich der Regelungen zur Kündigung.
10.2. Conrad ist berechtigt, den Leistungsgegenstand zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, das Mitglied hierdurch gegenüber dem Leistungsgegenstand objektiv nicht schlechter gestellt und von dem Leistungsgegenstand nicht wesentlich abgewichen wird. Ein “triftiger Grund” zur Änderung des Leistungsgegenstandes in diesem Sinne besteht insbesondere dann, wenn der Leistungsgegenstand an technische Entwicklungen angepasst wird, Dritte, von denen Conrad zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder gesetzliche Bestimmungen oder gerichtliche Entscheidungen eine Einschränkung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes erforderlich machen.
10.3. Conrad ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu erhöhen, wenn dies geschieht, um gestiegene Kosten an das Mitglied weiterzugeben. Das Recht zur Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen Conrad zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner ist Conrad berechtigt, die Preise bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer entsprechend anzupassen.
10.4. Nach Ziffern 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der Teilnahmebedingungen, des Leistungsgegenstands sowie der Vergütung werden dem Mitglied mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Mitglied steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Mitglied wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
11. Datenschutz
11.1. Conrad verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrages sowie auf Basis sonstiger gesetzlicher Erlaubnistatbestände.
11.2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Betroffenenrechten des Mitglieds (Auskunft, Berichtigung, Löschung, etc.), finden Sie unter der Datenschutzerklärung von conrad.ch.
12. Kundenservice
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Conrad-Kundenservice über das Kontaktformular.
13. Vertraulichkeit
13.1. Alle Informationen, die das Mitglied im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Conrad erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse Engineering ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
13.2. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.
14. Schlussbestimmung
14.1. Der Kaufvertrag (einschliesslich der ihm vorangegangenen Verhandlungen) und diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Sachrecht des Staates, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Das Kollisionsrecht dieses Staates und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gelten nicht.
14.2. Unter Vorbehalt gesetzlich zwingender Gerichtsstände ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag oder diesen Allgemeinen Lieferbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich über die Wirksamkeit des Kaufvertrags oder dieser Teilnahmebedingungen, der Sitz des Verkäufers.
14.3. Soweit einzelne Bestimmungen des Kaufvertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstossen oder aus anderen Gründen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit des Kaufvertrags im Übrigen unberührt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für unwirksame Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen. Soweit der Kaufvertrag Regelungslücken enthält (einschliesslich als Folge der Unwirksamkeit von im Kaufvertrag enthaltenen Bestimmungen), gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck des Kaufvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für Regelungslücken in diesen Teilnahmebedingungen.