Renovieren – ohne grossen Aufwand zu einem schönen Zuhause

Egal ob kleine Zweizimmerwohnung oder grosses Einfamilienhaus, jeder sollte sich zu Hause rundum wohlfühlen. Doch das geht nur, wenn die Einrichtung und die Raumgestaltung der Wohnung den persönlichen Wünschen und Vorstellungen der Bewohner entsprechen. Darum sollte die Tapete im Kinderzimmer in erster Linie dem Nachwuchs und nicht den Eltern gefallen.

Doch selbst wenn alles perfekt passt, nutzen sich einige Dinge in Wohnung, Haus und Garten mit der Zeit ab. Dann wird es allerhöchste Zeit zum Renovieren. Idealerweise ist das Frühjahr die beste Zeit dazu. Denn wenn die Natur das Grau der Wintermonate ablegt, haben auch viele Menschen das Bedürfnis nach einer optischen Veränderung. Wir geben Ihnen einige interessante Infos und wertvolle Tipps wie auch Sie Ihre Wohnung wieder im allerbesten Licht erstrahlen lassen können.


Der Unterschied zwischen renovieren, reparieren und sanieren

Beim Renovieren geht es in erster Linie um die Optik und nicht um die Funktionalität. Wenn die Ecken der Tapetenbahnen sich langsam aber stetig von der Wand ablösen, ist das ein klassischer Fall für eine Renovierung. Das gilt auch, wenn die Wandfarbe bei den Lichtschaltern abgegriffen ist und einfach nur unansehnlich wirkt. Oder wenn die vor Jahren noch ultracoole Wandfarbe im Wohnzimmer heute eher oldschool wirkt.

Ein tropfender Wasserhahn oder ein defekter Lichtschalter sind eher was für den Fachmann. Denn in diesen Fällen geht es mehr um eine Reparatur. Wenn z.B. im Bad neben dem Wasserhahn auch gleich noch die Rohrleitungen mit ausgetauscht und die Fliesen erneuert werden müssen, handelt es sich schon um eine umfangreiche Sanierung.


Was darf in Mietwohnungen renoviert werden?

Grundsätzlich sind Renovierungsarbeiten Tätigkeiten und Massnahmen, die der Verschönerung dienen. Deshalb wird auch oft von Schönheitsreparaturen gesprochen. Bei Maler- und Tapezierarbeiten wird es sicher keine Probleme geben, denn diese sind bei Bedarf auch wieder rückgängig zu machen. Ebenso stellen Bohrlöcher für die Befestigung von Einrichtungsgegenständen an Wand und Decke in der Regel kein Problem dar. Diese lassen sich später leicht wieder verspachteln und überstreichen. Laminat oder Teppich kann verlegt werden, wenn der vorhandene Boden nicht erst entfernt werden muss. Schäden durch Kleber oder Fixierung sind zu vermeiden. Auch Fussleisten dürfen angebracht werden.

Wenn allerdings die Fliesen im Bad dem Mieter nicht mehr gefallen oder er den Echtholzparkettboden unpraktisch findet, sollte ein Austausch im Vorfeld mit dem Vermieter besprochen werden. 


Was braucht man zum Renovieren?

Geschick und Knowhow

Die wichtigste Grundvoraussetzung für Renovierungsarbeiten ist ein gewisses Mass an handwerklichem Geschick. Ebenso sind umfangreiche Erfahrungswerte sehr hilfreich. Aber die kommen quasi automatisch, wenn Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. 

Und ja, es ist kein Geheimnis: Auch bei Schönheitsreparaturen geht nicht immer alles glatt. Eine schiefe Tapetenbahn, die noch nicht richtig klebt oder ungleichmässig deckende Farbe sind kein Beinbruch. 

Zudem lassen sich solche Malheure verhältnismässig schnell und einfach wieder beheben. Um sich jedoch die unnötige Zusatzarbeit bei der Renovierung zu ersparen, sollten unerfahrene Heimwerker unbedingt einen erfahrenen Helfer zur Seite haben. Diese wissen oft ganz genau, was erforderlich ist und wie etwas zu tun ist.


Geeignetes Werkszeug

Zum Tapezieren, Streichen und überhaupt für alle handwerklichen Tätigkeiten braucht es vernünftiges Werkzeug, das gut funktioniert. Dabei ist die Qualität entscheidend. Denn wenn nur hin und wieder mit einem Farbroller gearbeitet wird, sollte er perfekt funktionieren, damit auch ungeübte Anwender tolle Arbeitsergebnisse erzielen können. 

Vom einfachen Zollstock bis hin zum Spezialschneider für Laminat hängt der Werkzeugbedarf sehr stark von der durchzuführenden Arbeit ab. Was genau benötigt wird, zeigen wir Ihnen anhand der nachfolgend aufgelisteten Tätigkeiten auf. 

Zudem haben wir in den jeweiligen Bereichen noch einige wertvolle Tipps für Sie, damit beim Malern, Tapezieren und sonstigen Tätigkeiten alles optimal gelingt.



Zusammenfassung

In einer Wohnung oder an einem Haus gibt es ständig etwas zu tun, zu verschönern und zu renovieren. Wer dabei selber Hand anlegt spart bei der Renovierung richtig Geld und sammelt zudem viele praktische Erfahrungen. Ein behagliches Wohnzimmer, bei dem vom Boden über die Wand bis hin zur Decke alles perfekt gelungen ist, macht ambitionierte Hobby-Heimwerker zudem richtig stolz. Und wer Freude an der Renovierung und am Heimwerken hat, findet in Wohnung, Haus und Garten sicher genügend Möglichkeiten, sein Talent unter Beweis zu stellen.


Häufig gestellte Fragen zur Renovierung

Wer muss eine Mietwohnung renovieren?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gehört es zu den Hauptpflichten des Vermieters, dafür zu sorgen, dass der vertragsgemässe Zustand einer vermieteten Wohnung erhalten bleibt. Allerdings kann auch der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Renovierung der Wohnung verpflichtet werden. Bei umfangreichen Arbeiten zur Restaurierung oder Sanierung ist nach wie vor der Vermieter in der Pflicht.

Wann muss eine gemietete Wohnung renoviert werden?

Wann eine Wohnung renoviert werden muss, steht in den meisten Fällen im Mietvertrag. Wenn zum Beispiel eine renovierte Wohnung übernommen wurde, so ist der Mieter beim Auszug verpflichtet die Wohnung beim Auszug wieder zu renovieren. Allerdings nur dann, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Wurde die Wohnung beim Einzug in einem nicht renovierten Zustand übernommen, ist der Mieter nicht verpflichtet beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Was muss bei einer Renovierung einer gemieteten Wohnung gemacht werden?

Wenn im Mietrecht von Renovierung einer Wohnung gesprochen wird, sind Schönheitsreparaturen gemeint. Dazu zählen:
- Tapezieren von Wänden oder Decken
- Anstreichen oder Kalken von Wänden oder Decken
- Anstreichen von Heizkörpern, Heizungsrohren sowie Fussböden
- Anstreichen von Innentüren oder die Innenseiten von Fenstern und Aussentüren

Die tatsächlich erforderlichen Arbeiten sind mit dem Vermieter abzuklären, denn Kunststoff-Fensterrahmen oder Türen mit Kunststoff-Beschichtung werden in der Regel nicht gestrichen.

Kann der Vermieter eine regelmässige Renovierung verlangen?

Viele Mietverträge beinhalten auch eine Frist, nach deren Ablauf eine Renovierung der Wohnung durchgeführt werden muss. Diese Regelung ist unzulässig, da eine Renovierung durch den Mieter nur dann erforderlich ist, wenn auch wirklich Bedarf besteht.

Welche Arbeiten darf ein Mieter bei der Renovierung seiner Wohnung durchführen?

Manche Mieter haben selber das Bedürfnis ihr Wohnung umfangreich zu renovieren. Allerdings dürfen sie nicht einfach alles umbauen. Sie sind verpflichtet, die Wohnung am Ende des Mietzeitraumes wieder in dem Zustand zu übergeben, wie sie die Wohnung beim Einzug übernommen haben. Der verlegte Laminatboden kann zur Not wieder entfernt und die Wände, Türen und Fenster können mit einem neuen Anstrich in einen optisch perfekten Zustand gesetzt werden.     

Wenn der Mieter aber eine umfangreiche Sanierung oder eine Änderung im Innenausbau wünscht, sollte dies im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen werden. Besonders dann, wenn die Sanierung aus Sicht des Mieters zwar wünschenswert aber aus Sicht des Vermieters nicht zwingend erforderlich ist. Unser Tipp: Einige Mieter beteiligen sich dann anteilig an den Kosten, um den Vermieter die Entscheidung einer Sanierung zu erleichtern.