Ratgeber
In ihrer grundlegenden Funktionsweise unterscheiden sich Funkrauchmelder nicht von Rauchmeldern (auch Rauchwarnmelder), die nicht vernetzbar sind. Meist sind heute opto-elektronische Modelle in Verwendung.
Schraubt man einen opto-elektronischen Rauchwarnmelder auf, ist neben der Batterie ein schwarzes Kästchen (optische Kammer) zu sehen. Darin befindet sich eine Infrarot-LED, die regelmässig ein Prüflicht aussendet. Für das menschliche Auge ist das Licht nicht sichtbar. An einer anderen Stelle, jedoch nicht gegenüber der LED, befindet sich ein lichtempfindlicher Sensor. Am Innenrand der optischen Kammer befindet sich ein Labyrinth aus schwarzen, nicht-reflektierenden Kunststoffplättchen. Unter normalen Umständen wird der Lichtstrahl so gelenkt, dass er nicht auf den Sensor trifft. Dafür sorgt das Labyrinth, das den Lichtstrahl vom Sensor wegleitet. Anders sieht es im Fall eines Brandes aus. Der aufsteigende Rauch gelangt über die kleinen Öffnungen in den Rauchmelder. Durch die Rauchpartikel wird der Lichtstrahl breit gestreut, dass er den Sensor erreicht. Dieser löst Alarm aus.
Das folgende Video verdeutlicht noch einmal die Funktionsweise:
Es gibt unterschiedliche Rauchwarnmelder: Die einen sind netzbetrieben, die anderen funktionieren mit Batterien. Allerdings haben netzbetriebene Funkrauchmelder ebenfalls ein Batteriefach, um die Stromversorgung im Falle eines Stromausfalls sicherzustellen.
Mittlerweile sind aufgrund der leichteren und schnelleren Montage hauptsächlich Rauchmelder mit Batterien, insbesondere 9 V-Blockbatterien oder Lithium-Batterien, zu finden. Herkömmliche 9 V-Blockbatterien haben den Nachteil, dass sie etwa alle ein bis zwei Jahre zu wechseln sind.
Daneben gibt es Hersteller, die Lithium-Batterien mit 5, 10 oder 12 Jahren Laufzeit fest verbauen. Nach dieser Zeit sind die Melder auszutauschen. Strombetriebene Melder machen beispielsweise in Neubauten oder bei sanierten Wohnungen und Häusern Sinn. Dann lassen sich die Kabel Unterputz verlegen und stören die Optik der Räume nicht.
Der grundlegende Unterschied zu normalen Rauchwarnmeldern ist die Vernetzbarkeit. Wenn der lichtempfindliche Sensor eines Geräts Rauch erkennt und Alarm auslöst, schickt er Funk-Signale an die anderen, mit ihm vernetzten Funkrauchmelder. Diese lösen ebenfalls Alarm aus. Dabei gibt es Modelle, die das Funkmodul fest integriert haben. Bei anderen Modellen ist das Funkmodul getrennt zu bestellen und vom Nutzer einzubauen.
Die Anzahl der miteinander verknüpfbaren Funkrauchmelder hängt vom Hersteller ab. Zwischen 2 und 50 Geräte lassen sich in der Regel vernetzen.
Gerade innerhalb von grösseren Gebäuden empfiehlt es sich, ein Modell mit Repeater auszuwählen. Dieser fungiert als Verstärker und erhöht die Reichweite, welche die Funksignale überbrücken. Zudem schwächen sich Signale, die durch dicke Betonwände oder durch Böden mit hohem Metallanteil gehen, nicht so stark ab.
Gerade für Büros, Lagerhallen, Ferienhäuser oder andere, nicht dauerhaft besuchte Räume, empfiehlt sich die Installation einer Meldezentrale. Wichtig ist, dass sie an einem leicht zugängigen Ort montiert ist.
Mit dieser Zentrale sind alle vernetzten Rauchmelder verbunden. Meldet einer von ihnen eine Rauchentwicklung, geht diese Nachricht auch an die Meldezentrale, die ein mobiles Endgerät informiert. So können Sie zeitnah handeln, selbst wenn Sie nicht vor Ort sind. Zudem erkennen Sie über das Gerät, welcher Rauchmelder impulsauslösend war. Einen Fehlalarm stellen Sie ebenfalls über die Meldezentrale ab, ohne sich in der Nähe eines Melders zu befinden.
Wann sind Funkrauchmelder sinnvoll?
Funkrauchmelder bieten ein höheres Mass an Sicherheit. Manchmal kommt es nämlich durch die räumlichen Gegebenheiten vor, dass der Rauchwarnmelder nicht zu hören ist, sobald man sich weiter weg befindet. Und das trotz seiner Lautstärke von mindestens 85 dB. Beispielsweise in weitläufigen Büros, Lagerhallen, in mehrstöckigen Häusern und Mehrfamilienhäusern. Bei einem Feuer bedeutet das Lebensgefahr. Schlagen alle Melder gleichzeitig Alarm, können alle Personen das Gebäude sofort verlassen.
Darüber hinaus lassen sich andere Warnsysteme integrieren, beispielsweise Thermomessgeräte von Gasgeräten oder ein Hausnotrufsystem.
Einen Nachteil haben die vernetzbaren Rauchmelder: Wenn Sie sich für eine Marke bzw. ein Modell entschieden haben, bleiben Sie am besten dabei. Denn in der Regel sind die Funkrauchmelder verschiedener Hersteller nicht ohne Weiteres miteinander vernetzbar. Falls Sie doch verschiedene Herstellergeräte vernetzen möchten, informieren Sie sich bitte im Vorfeld, ob und wie es möglich ist.
Welcher Rauchmelder hat ausgelöst?
Diese Frage lässt sich bei Funkrauchmeldern nicht leicht beantworten. Denn welches Gerät zuerst Alarm geschlagen hat, lässt sich nur herausfinden, wenn alle Geräte mit einer Funkmeldezentrale verknüpft sind. Diese bietet eine hohe Transparenz und zeigt die gewünschte Information an.
Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland
Die Rauchwarnmelderpflicht ist mittlerweile in nahezu allen Bundesländern eingeführt. Ausnahmen: In Thüringen gilt die Verpflichtung für Bestandsbauten ab dem 1. Januar 2019. In Berlin und Brandenburg müssen in Bestandsbauten ab dem 1. Januar 2020 Rauchmelder eingebaut sein. Die Installation in Neubauten ist bereits in allen Bundesländern verpflichtend.
Die Anordnung der Funkrauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Diese orientieren sich an der DIN EN 14676. Diese legt beispielsweise fest:
- dass die Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltszimmern dienen, anzubringen sind.
- Dabei sollte der Rauchmelder frei hängen, also nicht direkt neben tiefer gehängten Deckenteilen oder Balken. Ein Abstand von circa 50 Zentimetern ist empfehlenswert. Auch zu Wänden oder Lampen.
- In Zimmern mit Dachschräge hängt der Melder am besten etwa 60 Zentimeter unterhalb der höchsten Stelle. So erreicht der Rauch eines Feuers ungehindert das Gerät, welches zum frühestmöglichen Zeitpunkt Alarm schlagen kann.
- Für Küche und Bad gibt es speziell ausgewiesene Modelle. Herkömmliche Melder würden bei der oftmals starken Rauch- und Dampfentwicklung beim Kochen oder Duschen Fehlalarm auslösen. Alternativ eignen sich Hitzemelder für diese Räume.
Zudem legt die DIN 14676 fest, dass die Vorgaben nicht nur für Wohnräume gelten, sondern auch für:
- Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
- Beherbergungsbetriebe mit höchstens 11 Gästebetten
- Containerräume
- Hütten und Gartenlauben
- Flure und Gänge mit besonderer Brandgefahr (beispielsweise durch Elektrogeräte)
Prüfzeichen
Während die DIN EN 14676 den Montageort und die Wartung festlegt, regelt die DIN EN 14604 die Mindestanforderungen, die ein Funkrauchmelder erfüllen muss:
- Das Warnsignal zeigt ungefähr 30 Tage, bevor die Batterie leer ist, den nötigen Batteriewechsel an.
- Der Alarmton weist eine Lautstärke von 85 dB auf.
- Die Überprüfung der Funktionen ist jederzeit per Knopfdruck möglich.
- Der Rauch kann von allen Seiten in den Rauchmelder ziehen. Allerdings dürfen die Öffnungen nicht grösser als 1,3 mm sein, damit weder Staub noch Insekten in den Funkrauchmelder geraten und falschen Alarm auslösen. Viele Rauchwarnmelder verfügen zusätzlich über einen Insektenschutz, um auf Nummer Sicher zu gehen.
Um die Qualität eines Geräts zu beurteilen, helfen folgende Prüfzeichen, denen immer die DIN 14604 zugrunde liegt:
Fazit: Rauchmelder sind Pflicht
Ob Sie einen Rauchmelder in Ihrer Wohnung installieren oder nicht, sollte nicht mehr die Frage sein. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorteile für Ihre Sicherheit geht es eher darum, ob Sie einen Rauchmelder mit Funk oder ohne haben möchten. Leben Sie in einer Mietwohnung, kümmert sich Ihr Vermieter darum und Sie haben wenig Mitspracherecht bei der Auswahl der Melder. Leben Sie in Ihrer eigenen Immobilie, steht es Ihnen frei zu wählen. Funkrauchmelder machen Sinn, wenn man den Alarm nicht überall im Haus oder in der Wohnung hören würde. Dann schlagen alle Rauchmelder mit Funk Alarm. So gehen Sie sicher, dass jeder den Alarm mitbekommt und sich rechtzeitig in Sicherheit bringen kann.